KostenAbschleppkosten
Kosten für das Bergen und Abschleppen des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs zur nächsten geeigneten Werkstatt. Sie gehören zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
RechtAbtretungserklärung
Der Geschädigte tritt seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachter- oder Reparaturkosten an den Sachverständigen bzw. die Werkstatt ab. Diese rechnen dann direkt mit der Versicherung ab – der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen.
BewertungAbzug „neu für alt“
Werden durch die Reparatur alte, verschlissene Teile durch neue ersetzt und steigt dadurch der Fahrzeugwert messbar, kann ein Abzug vorgenommen werden. Bei üblichen Karosserieteilen wie Kotflügeln oder Türen ist ein solcher Abzug in der Regel nicht gerechtfertigt.
RechtAktenschluss
Abschluss der Schadensakte durch die Versicherung, nachdem alle Positionen reguliert wurden. Offene Ansprüche sollten vorher vollständig geltend gemacht werden – nachträgliche Forderungen sind nur bis zur Verjährung möglich.
SchadenAltschaden / Vorschaden
Ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden war – repariert oder unrepariert. Der Sachverständige muss Vorschäden sauber vom Neuschaden abgrenzen, da sie den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung beeinflussen.
KostenAnwaltskosten
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den der Geschädigte zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt. Gerade bei Kürzungen durch die Versicherung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll.
TechnikArbeitswert (AW)
Zeiteinheit, in der Hersteller die Dauer von Reparaturarbeiten angeben. Je nach Hersteller entspricht ein AW z. B. 5, 6 oder 12 Minuten. Arbeitswerte bilden zusammen mit dem Stundenverrechnungssatz die Lohnkosten im Gutachten.
KostenAuslagenpauschale
Siehe Unkostenpauschale. Pauschale Erstattung für Telefonate, Porto und Fahrten im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung.